Arth

Gefahrenzonen und Gewässerräume: Arth führt Teilrevisionen durch

Die Teilrevision der Nutzungsplanung liegt zur Vernehmlassung durch die Bevölkerung während 30 Tagen öffentlich auf. Dabei handelt es sich um komplexe Unterlagen als Grundlage für Sicherheit und Rechtssicherheit.
Die Gemeinde muss ihre Gewässerräume, beispielsweise entlang des Zugersees und bei Fliessgewässern, festlegen. Davon ausgenommen ist beispielsweise die Rigi-Aa, links vom Bootshafen.
Foto: Erhard Gick

Die Gemeinde Arth muss ihre Gewässerräume festlegen und die Gefahrenzonen innerhalb der Gemeinde definieren. «Was sich bei den Gefahrenzonen kompliziert anhört, ist im Grunde genommen eine recht einfache Korrektur. Es handelt sich meist um Grenzbereinigungen und Nachführungen», sagt Erich Vokinger, Abteilungsleiter bei der Arther Bauverwaltung.

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