Kanton

Frau zieht ihre Anmeldung an der PH Schwyz aufgrund ihres Kopftuches zurück

An der PH mit Kopftuch studieren ist möglich, an den Schulen unterrichten hingegen nicht.
Einer jungen Frau aus der Region ist es untersagt, mit Kopftuch ihr Pflichtpraktika zu absolvieren.
Foto: Symbolbild Keystone

Die Frage, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen, bewegt die Schweiz seit geraumer Zeit. Jetzt schwappt die Diskussion auch in den Kanton Schwyz über. Eine Frau aus der Region hat sich für die Pädagogische Hochschule Schwyz angemeldet. Sie trägt ein Kopftuch. In einer Mail, die unserer Redaktion vorliegt, schreibt sie, sie dürfe zwar an der PH Schwyz studieren, könne aber die Pflichtpraktika aufgrund des Kopftuches nicht absolvieren. Dass ihr Kopftuch ein Hindernis in ihrer Ausbildung darstellen würde, hätte sie sich nicht vorstellen können. Die Frau wollte zu weiteren Nachfragen des «Boten» keine Stellung nehmen.

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