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Kanton Schwyz
Frau benutzt Fussgängerstreifen nicht und muss jetzt 10 Franken Busse bezahlen
Kurioser Fall in Innerschwyz: Weil eine Frau knapp neben einem Fussgängerstreifen die Strasse überquert, wird sie gebüsst.
Wenn ein Fussgängerstreifen weniger als 50 Meter entfernt ist, muss man ihn benutzen – sonst droht eine Busse.
Es ist eine Frage, die sich wohl viele schon gestellt haben: Stimmt es wirklich, dass man gebüsst werden kann, wenn man nicht den Fussgängerstreifen benutzt? Die Antwort ist Ja, wie ein aktueller Strafbefehl aus dem Kanton Schwyz zeigt.