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Ingenbohl
Fischerei Hofer: Kanton erfährt Schlappe vor Gericht
Aus der Staatskasse müssen 55’000 Franken entrichtet werden – wegen Formfehler.
Im Fall zum Heimfall der Fischerei Hofer an der Gersauerstrasse 87 in Brunnen hat das Baudepartement des Kantons vor dem Bezirksgericht Schwyz eine Abfuhr erhalten. Der Kanton muss nun den Hofers eine Parteientschädigung von 45’000 Franken und die Gerichtskosten von 10’000 Franken bezahlen ...