Ingenbohl

Fischerei Hofer: Kanton erfährt Schlappe vor Gericht

Aus der Staatskasse müssen 55’000 Franken entrichtet werden – wegen Formfehler.
Das Gebäude an der Gersauerstrasse 87 in Brunnen.
Foto: Andreas Seeholzer

Im Fall zum Heimfall der Fischerei Hofer an der Gersauerstrasse 87 in Brunnen hat das Baudepartement des Kantons vor dem Bezirksgericht Schwyz eine Abfuhr erhalten. Der Kanton muss nun den Hofers eine Parteientschädigung von 45’000 Franken und die Gerichtskosten von 10’000 Franken bezahlen. Zum Entscheid vom 4. November läuft noch die Rechtsmittelfrist von zehn Tagen. Der Kanton Schwyz will das Grundstück käuflich erwerben – die Hofers es aber nicht hergeben (der «Bote» berichtete).

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