Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Bundesgericht
Firma für Betreuung des eigenen Kindes nicht IV-berechtigt
Das Bundesgericht stimmt der IV-Stelle Schwyz und dem Verwaltungsgericht in der restriktiven Auslegung einer Gesetzesbestimmung zu.
Eine Person, die als sogenannte Assistenzperson einer mehrfach behinderten IV-Bezügerin Hilfeleistungen im Alltag erbringt, muss zwingend von der versicherten Person oder deren gesetzlichen Vertretung angestellt werden, damit die IV Intensivpflegebeiträge ...
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.