Bundesgericht

Firma für Betreuung des eigenen Kindes nicht IV-berechtigt

Das Bundesgericht stimmt der IV-Stelle Schwyz und dem Verwaltungsgericht in der restriktiven Auslegung einer Gesetzesbestimmung zu.
Eine Person, die als sogenannte Assistenzperson einer mehrfach behinderten IV-Bezügerin Hilfeleistungen im Alltag erbringt, muss zwingend von der versicherten Person oder deren gesetzlichen Vertretung angestellt werden, damit die IV Intensivpflegebeiträge bezahlt ...

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