Es gehe ihm nicht gut, und er könne nicht mehr schlafen, bis die Sache vom Tisch sei, sagte der 70-jährige Handwerker aus dem Kanton Schwyz dem Einzelrichter des Strafgerichts. Dorthin musste der Schwyzer ziehen, weil er sich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wehrte. Laut diesem Strafbefehl hat sich der weitherum anerkannte Inhaber einer mechanischen Werkstätte des mehrfachen Steuerbetrugs schuldig gemacht. Er wäre deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 60’000 Franken verurteilt worden und hätte Verfahrenskosten von weit über 1000 Franken bezahlen müssen.
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