Kanton Schwyz

FDP will Verjährungsfrist für fehlbare Beamte anpassen

Im Privatrecht dauert die Verjährung länger, als wenn das Gemeinwesen fehlbar wird. Das wollen Mitglieder der FDP-Fraktion im Kantonsrat nun ändern.
Wenn der Staat sich widerrechtlich verhält, kommt das Staatshaftungsgesetz zum Zug.
Foto: Keystone

Das Staatshaftungsgesetz regelt die Haftung des Gemeinwesens, also von Kanton, Bezirken oder Gemeinden sowie weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Kanton Schwyz verfügt seit 1970 über ein solches Gesetz. Auch die Haftung von Funktionären, also für die entsprechende Institution tätige Personen, wird darin geregelt.

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