Das Staatshaftungsgesetz regelt die Haftung des Gemeinwesens, also von Kanton, Bezirken oder Gemeinden sowie weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Kanton Schwyz verfügt seit 1970 über ein solches Gesetz. Auch die Haftung von Funktionären, also für die entsprechende Institution tätige Personen, wird darin geregelt.
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