Nachdem ein entsprechender Vorstoss 2021 im Kantonsrat abgeschmettert worden war, wurden die Hebammen in den einzelnen Gemeinden vorstellig. Der Wunsch: Die Gemeinden sollen das sogenannte Wartgeld – im Kanton Schwyz werden pro Wochenbettbetreuung je nach Gemeinde 120 oder 250 Franken und pro Geburt 500 Franken entrichtet – für die Familien übernehmen. Dieser kleine Beitrag ist die Entschädigung für die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der Hebammen ab der 37. Schwangerschaftswoche für eine Hausgeburt oder für das anschliessende Wochenbett und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt.
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