Kanton Schwyz

Fast alle Gemeinden übernehmen inzwischen das Wartgeld der Hebammen

Im inneren Kantonsteil müssen nur noch in Morschach Familien selber für das Pikettgeld aufkommen.
Ab der 37. Schwangerschaftswoche sind freischaffende Hebammen jederzeit in Bereitschaft. Die kleine Entschädigung für diesen Dienst wird inzwischen in 25 von 30 Gemeinden von der öffentlichen Hand übernommen.
Foto: Keystone

Nachdem ein entsprechender Vorstoss 2021 im Kantonsrat abgeschmettert worden war, wurden die Hebammen in den einzelnen Gemeinden vorstellig. Der Wunsch: Die Gemeinden sollen das sogenannte Wartgeld – im Kanton Schwyz werden pro Wochenbettbetreuung je nach Gemeinde 120 oder 250 Franken und pro Geburt 500 Franken entrichtet – für die Familien übernehmen. Dieser kleine Beitrag ist die Entschädigung für die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der Hebammen ab der 37. Schwangerschaftswoche für eine Hausgeburt oder für das anschliessende Wochenbett und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt.

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