Schwyzer Kirchenpolitik

Es zeigt sich: Ein Co-Präsidium wäre eindeutig verfassungswidrig

Die reformierte Kirchgemeinde Brunnen-Schwyz kann nicht, wie von ihr geplant, ein Co-Präsidium für den Kirchenrat einführen.
Das 1958 in Betrieb genommene reformierte Chilezentrum in Schwyz: Chef bleibt weiterhin ein einziger Kirchgemeindepräsident.
Foto: Josias Clavadetscher

Vor vier Wochen sorgte die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Brunnen-Schwyz für ziemliche Aufmerksamkeit. Sie plante für die Neubesetzung der Leitung im Kirchenrat ein Co-Präsidium. Jetzt steht nach rechtlichen Abklärungen fest: Das geht nicht.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-