Am 24. Februar 2027 wird sich der Beginn von Wladimir Putins schrecklichem Angriffskrieg gegen die Ukraine zum fünften Mal jähren. In den Schweizer Gemeinden und Kantonen sind ab diesem Datum weitreichende Folgen im Sozialhilfebereich zu erwarten: Viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben gemäss aktueller Rechtslage dann nicht mehr den Schutzstatus S, sondern erhalten automatisch die Aufenthaltsbewilligung B.
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