Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Kanton Schwyz
Es herrscht Feuerwerksverbot, aber verkauft werden Böller trotzdem – wieso?
Trotz Feuerwerksverbot durfte im Kanton Schwyz vor dem 1. August pyrotechnisches Material verkauft werden. Die Kantonspolizei erklärt den Grund.
Wieso durfte vor dem 1. August Feuerwerk überhaupt verkauft werden, wenn sowieso ein Verbot zum «Ablaa» bestand?
Die Situation war einigermassen seltsam: Wie viele andere Kantone erliess auch der Kanton Schwyz vor dem 1. August ein Feuerwerksverbot. Dieses gilt nach wie vor. Wäre es da nicht sinnvoll gewesen, gleichzeitig auch ein Verkaufsverbot von Böllern, Raketen und Co. zu verhängen?