Kanton Schwyz

Es herrscht Feuerwerksverbot, aber verkauft werden Böller trotzdem – wieso?

Trotz Feuerwerksverbot durfte im Kanton Schwyz vor dem 1. August pyrotechnisches Material verkauft werden. Die Kantonspolizei erklärt den Grund.
Wieso durfte vor dem 1. August Feuerwerk überhaupt verkauft werden, wenn sowieso ein Verbot zum «Ablaa» bestand?
Foto: Keystone
Die Situation war einigermassen seltsam: Wie viele andere Kantone erliess auch der Kanton Schwyz vor dem 1. August ein Feuerwerksverbot. Dieses gilt nach wie vor. Wäre es da nicht sinnvoll gewesen, gleichzeitig auch ein Verkaufsverbot von Böllern, Raketen und Co. zu verhängen?

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