Die vereinigten Krankenkassen greifen die Schwyzer Spitallandschaft an – sie gehen gerichtlich gegen die Spitalliste des Kantons Schwyz vor. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die Beschwerde der Versicherer berechtigt ist oder nicht. Aus der Politik und aus dem Umfeld der Spitäler ist zu hören, dass dies ein Angriff der Krankenkassen auf die Souveränität der Kantone bei der Spitalplanung sei.
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