Der Erziehungsrat übt die unmittelbare Aufsicht über das Volksschulwesen aus, erlässt die zum Vollzug des Volksschulgesetzes erforderlichen Bestimmungen, soweit dazu nicht ausdrücklich der Regierungsrat ermächtigt ist, und nimmt Stellung zu Entwürfen der vom Regierungsrat zu erlassenden Vorschriften, sofern sie pädagogisch bedeutende Fragen betreffen. «Damit ist er ausgesprochen mitverantwortlich an der aktuell schwierigen Situation der Volksschule und deren Lehrkörper», schreiben die vier GLP-Kantonsräte Michael Spirig (Buttikon), Lorenz Ilg (Freienbach), Sacha Burgert (Schwyz) und Django Betschart (Ingenbohl) einleitend in einem diese Woche eingereichten Vorstoss.
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