Kantonsrat

Emotionale Debatte: Aber die Kirchensteuer bleibt obligatorisch

Die Schwyzer Kantonalkirchen können aufatmen. Sie dürfen weiterhin auf rund sechs Millionen Franken aus den Steuern juristischer Personen zählen.
Auch in der SVP waren die Reihen nicht geschlossen, Abschaffer und Befürworter der Steuerpflicht für Firmen kämpften mit ihren Argumenten.
Foto: Jürg Auf der Maur
Am Schluss war es deutlicher, als viele angenommen hatten: Die Kirchensteuer bleibt im Kanton Schwyz für Firmen nach wie vor obligatorisch. Der «alte Zopf», wie dieses Gesetz gestern von vielen im Kantonsrat betitelt wurde, bleibt damit erhalten.

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