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Kantonsrat
Emotionale Debatte: Aber die Kirchensteuer bleibt obligatorisch
Die Schwyzer Kantonalkirchen können aufatmen. Sie dürfen weiterhin auf rund sechs Millionen Franken aus den Steuern juristischer Personen zählen.
Auch in der SVP waren die Reihen nicht geschlossen, Abschaffer und Befürworter der Steuerpflicht für Firmen kämpften mit ihren Argumenten.
Am Schluss war es deutlicher, als viele angenommen hatten: Die bleibt im Kanton Schwyz für Firmen nach wie vor obligatorisch. Der «alte Zopf», wie dieses Gesetz gestern von vielen im betitelt wurde, bleibt damit erhalten.
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