Weil er im Mai 2021 dreimal mit einem damals 14-jährigen Mädchen in seiner Wohnung in Innerschwyz Geschlechtsverkehr hatte, wurde der heute 32-jährige Schweizer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Der Geschlechtsakt wurde zwar einvernehmlich vollzogen, verstiess aber gegen das Gesetz, weil das Mädchen das Schutzalter 16 Jahre noch nicht erreicht hatte. Zu den Umständen, wie es zu den sexuellen Kontakten kam, gab es im abgekürzten Verfahren vor dem Schwyzer Strafgericht keine weiteren Angaben.
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