Strafgericht

Ehefrau muss den Kopf hinhalten

Das Strafgericht verurteilte eine Kosovarin als alleinige Gesellschafterin der Firma ihres Mannes.

Eine in der March wohnhafte Kosovarin ist vom Strafgericht Schwyz des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Misswirtschaft, der Unterlassung der Buchführung sowie der mehrfachen Veruntreuung von Quellensteuern schuldig gesprochen worden. Die 53-Jährige wird mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft, die Probezeit ist auf vier Jahre festgelegt worden. Zudem hat die Beschuldigte die Schweiz für die Dauer von fünf Jahren zu verlassen.

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