Im Juristendeutsch hat sich der Drohnenpilot einer «mehrfachen Übertretung des Jagdgesetzes durch Betrieb von zivilen unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischem Jagdbanngebiet» schuldig gemacht. Gemäss einem soeben publizierten, rechtskräftigen Strafbefehl liess der Innerschwyzer Drohnenflieger im Juni vergangenen Jahres einige Male im Gebiet Silberen-Jägern-Bödmerenwald seine Drohne steigen und machte aus der Luft Filmaufnahmen.
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