Muotathal

Drohnenflug in Sperrzone kommt den Piloten teuer zu stehen

Im Jagdbanngebiet im Muotatal hat ein einheimischer Drohnenpilot unerlaubte Filmaufnahmen gemacht. Die Quittung kam von der Staatsanwaltschaft.
Drohnen dürfen nicht überall in die Luft, wie jüngst ein Pilot erfahren musste.
Foto: Archivbild: Geri Holdener

Im Juristendeutsch hat sich der Drohnenpilot einer «mehrfachen Übertretung des Jagdgesetzes durch Betrieb von zivilen unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischem Jagdbanngebiet» schuldig gemacht. Gemäss einem soeben publizierten, rechtskräftigen Strafbefehl liess der Innerschwyzer Drohnenflieger im Juni vergangenen Jahres einige Male im Gebiet Silberen-Jägern-Bödmerenwald seine Drohne steigen und machte aus der Luft Filmaufnahmen.

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