Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen legen die Kandidierenden für den Bezirksrat Küssnacht ihre Interessenbindungen offen. Grundlage dafür bildet das Transparenzgesetz des Kantons Schwyz, das eine umfassende Selbstdeklaration verlangt. Die Angaben sind öffentlich zugänglich und geben Einblick in berufliche Tätigkeiten, Mandate sowie politische Engagements. Kurz vor dem Urnengang vom 19. April wird sichtbar, welche Interessen im Hintergrund mitspielen. Die Küssnachter Stimmberechtigten wählen einen Bezirksammann, einen Säckelmeister und drei Bezirksräte. Es stehen mehr Kandidierende zur Auswahl, als es Sitze hat.
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