Seewen

Die Zeit für den Umbau des Bahnhofs Schwyz läuft ab

Im Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 heisst es, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr spätestens 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerecht sein müssen. Umgerechnet heisst dies: Der SBB-Bahnhof in Seewen muss 2023 den neuen Vorschriften entsprechen.
Der Mittelperron im Bahnhof Seewen/Schwyz.
Foto: Andreas Seeholzer

Andreas Seeholzer

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