Der Kanton Schwyz erhält ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Im Zentrum steht, dass zum einen monatlich veröffentlicht wird, welcher Gemeinde wie viele Asylbewerbende zugewiesen wurden und wo der Verteilschlüssel nicht eingehalten wird. Zum anderen fordert der Kantonsrat, dass den Asylbewerbern Ende Monat die Geldleistungen nur noch auf eine Bezahlkarte überwiesen werden.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
