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Strafgericht
Die Anklägerin nannte ihn «den König des Drogenreichs March»
Das Strafgericht verurteilte einen 32-jährigen Schweizer zu einer unbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe.
In Ziegelbrücke und Lachen hat der Beschuldigte zwei Hanfanlagen betrieben.
Seit rund zwei Jahren sei er nicht mehr drogensüchtig, sagte der Beschuldigte dem Strafgericht. Er betätige sich als Hauswart seines geerbten Mehrfamilienhauses und pflege seinen über 90-jährigen Grossvater, einen in Ausserschwyz bekannten Gewerbetreibenden.
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