Wer in der Vergangenheit ein Objekt unter Denkmalschutz besass, der musste bei einer fälligen Renovation tief in die Tasche greifen. Geht es nach dem Willen des Regierungsrates, soll sich das nun ändern. Die Schwyzer Regierung will denkmalschutzbedingte Mehrkosten künftig angemessener ausgleichen, wie es die Motion von Kantonsrat Roger Brändli im vergangenen Dezember forderte. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie notwendig. Diese Anpassung schickt der Regierungsrat in die Vernehmlassung.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.