Wenn nicht einzelne Gemeinden im Kanton Schwyz ihre Einwohnerschaft kurz informiert hätten, wäre das Ganze bisher ziemlich unbemerkt geblieben. Die Pflicht für alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ihren Heimatschein zu hinterlegen und damit ihr Bürgerrecht einer Gemeinde in der Schweiz zu dokumentieren, ist nämlich aufgehoben worden. Der Heimatschein hat diesbezüglich ausgedient.
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