Bundesgericht

Das Schnabelhaus darf abgebrochen werden

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Nachbarn gegen den Abbruch des alten Hauses sowie einen Neubau in Wilen ab.
Das Haus am Schnabelweg 40 darf abgebrochen und mit einem Mehrfamilienhaus ersetzt werden.
Foto: PD

Das sogenannte Schnabelhaus am Schnabelweg 40 in Wilen (Gemeinde Freienbach) wird samt Nebenbaute abgebrochen und durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen ersetzt. Ein solches Bauprojekt gab die Eigentümerin, eine Erbengemeinschaft, bei der Gemeinde Freienbach ein. Das Projekt fand nach einigem Hin und Her zwischen kommunalen und kantonalen Instanzen die Zustimmung der Behörden, nicht aber jene eines Nachbarehepaares. Dieses focht die Baubewilligung an und verlangte im Wesentlichen eine Unterschutzstellung des alten Schnabelhauses. Die Sache wurde bis vors Bundesgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-