Im letzten November hat die PFAS-Diskussion nach Anfängen im Kanton St. Gallen den Kanton Zug erreicht. Dieser sah sich veranlasst, ein Verkaufsverbot für Hecht und Egli aus dem Zugersee zu erlassen, weil diese Fischarten eine zu hohe PFAS-Belastung aufweisen würden. Der Zuger Regierungsrat hat durch den Erlass von Notrecht eine Rechtsgrundlage für die Schadensminderung bei den Berufsfischern beschlossen. Auch die Schwyzer Regierung hat über eine Entschädigung diskutiert, will die Sache aber noch genauer prüfen und ohne Notrecht vorgehen. Insbesondere will sie die Entschädigungsfrage auch für die Landwirtschaft prüfen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
