Kinderbetreuung

Das neue Gesetz tritt im Juni 2024 in Kraft

Das neue Kinderbetreuungsgesetz ist unter Dach und Fach: Am Mittwoch hat der Regierungsrat das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen erlassen.
Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz wird der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Schwyz verbessert.
Foto: Keystone

Der Regierungsrat hat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Mit dem neuen Gesetz will er zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken sowie die Standortattraktivität des Kantons Schwyz stärken.

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