Der Regierungsrat hat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Mit dem neuen Gesetz will er zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken sowie die Standortattraktivität des Kantons Schwyz stärken.
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