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Bundesgericht
Das Aus der Ehe mit einer Schweizerin beschleunigte seine Ausweisung
Das Bundesgericht schützt den von der Schwyzer Behörde angeordneten Widerruf der Niederlassungsbewilligung für einen Kroaten.
Der inzwischen 64-jährige Kroate war schon in jüngeren Jahren wegen deliktischen Verhaltens mit zwei Einreisesperren belegt worden. Das letzte Einreiseverbot hätte bis im Dezember 2011 gegolten. Hätte, weil der Mann im März 2009 in Kroatien eine ...
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