Muotathal

Covid-19: Bruno Suter blitzt vor Bundesgericht ab

Der Muotathaler «Hölloch»-Wirt scheitert vor dem höchsten Schweizer Gericht. Dennoch soll der Fall nicht ad acta gelegt werden – auch wenn es nicht zum Gang an den Europäischen Gerichtshof kommt.
Der Muotathaler Wirt Bruno Suter in seinem Restaurant Hölloch.
Foto: Andreas Seeholzer

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Muotathaler Wirts Bruno Suter, mit der er sich gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung gewehrt hatte, ab. «Alleine der Umstand, mit einer staatlichen Vorschrift konfrontiert zu sein, welche auf Ablehnung stösst», führe noch nicht dazu, dass diese abgeändert, geschweige denn manipuliert werden könne, schreibt das Bundesgericht in seinem Entscheid. Suters Recht auf persönliche Freiheit sei nicht tangiert worden, heisst es weiter.

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