Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Muotathaler Wirts Bruno Suter, mit der er sich gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung gewehrt hatte, ab. «Alleine der Umstand, mit einer staatlichen Vorschrift konfrontiert zu sein, welche auf Ablehnung stösst», führe noch nicht dazu, dass diese abgeändert, geschweige denn manipuliert werden könne, schreibt das Bundesgericht in seinem Entscheid. Suters Recht auf persönliche Freiheit sei nicht tangiert worden, heisst es weiter.
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