Wegen des Moorschutzes sei eine nachträgliche Bewilligung der nicht bewilligten Bauten nicht möglich, erklärten Vertreter des Kantons Schwyz am Freitag an einer Medienkonferenz.
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Wegen des Moorschutzes sei eine nachträgliche Bewilligung der nicht bewilligten Bauten nicht möglich, erklärten Vertreter des Kantons Schwyz am Freitag an einer Medienkonferenz.
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