Bezirksgericht

Buosingen: Kompromiss erzielt, Besitzerwechsel unter Dach

Nach eineinhalb Stunden Verhandlungen wurde der Vertrag unterzeichnet. Bis am 30. Juni 2026 können die Campingbewohnenden noch bleiben.
Die Campingplatz-Bewohnenden dürfen zwar länger bleiben, aber nicht ganz so lange, wie sich das einzelne wünschten.
Foto: Erhard Gick

Teilerfolg für die Bewohnerinnen und Bewohner des Campingplatzes Buosingen in Arth. Nach rund eineinhalb Stunden Verhandlungen fanden die Parteien am Donnerstag einen Kompromiss vor dem Bezirksgericht. Der Platz kann bis Ende Juni 2026 weiterhin als Camping benutzt werden.

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