Kanton Schwyz

Bundesgerichtsentscheide sind wichtige Orientierungshilfen für die Gemeinden

In den Gemeinden Arth und Ingenbohl wird der Entscheid zur Wiederholung der Abstimmung über die Schwyzer Schutzzonen mit Interesse wahrgenommen.
Über den Schutzzonenplan der Gemeinde Schwyz muss nochmals abgestimmt werden. Der Urnengang findet nächstes Jahr statt.
Foto: Archiv

Die in Schwyz am 28. September 2025 erfolgte Gemeindeabstimmung über die Revision der Schutzzonenplanung ist vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden (der «Bote» berichtete). Im Entscheid des Bundesgerichts geht es im Wesentlichen um die Rüge, dass der Gemeinderat den Stimmberechtigten in den Abstimmungsunterlagen nicht das detaillierte Schutzzonenreglement mit den dazugehörenden Situationsplänen unterbreitet hat. Diese Detailunterlagen waren auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.

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