Die in Schwyz am 28. September 2025 erfolgte Gemeindeabstimmung über die Revision der Schutzzonenplanung ist vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden (der «Bote» berichtete). Im Entscheid des Bundesgerichts geht es im Wesentlichen um die Rüge, dass der Gemeinderat den Stimmberechtigten in den Abstimmungsunterlagen nicht das detaillierte Schutzzonenreglement mit den dazugehörenden Situationsplänen unterbreitet hat. Diese Detailunterlagen waren auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

