Riemenstalden

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nutzungsplan Riemenstalden ab

Die Schwyzer Gemeinde darf den geplanten Werkhof unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer Gefahrenzone erstellen.
Die Landparzelle, auf der der Werkhof entstehen soll, liegt ungefähr hinter der Spitze des Kirchturmes. Das Sommerbild zeigt diese Parzelle.
Foto: Erhard Gick (Archiv)

Nun hat auch die Kleinstgemeinde Riemenstalden eine Nutzungsplanung. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Planung abgewiesen, wie aus dem am Heiligabend publizierten Urteil des Lausanner Richtergremiums hervorgeht.

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