Nach Schwyzer Urteil

Bundesgericht verlangt für Landesverweis zusätzliche Abklärung

Ein von der Schwyzer Justiz des Landes verwiesener Iraker drang mit seiner Beschwerde teilweise durch.

Der heute 32-jährige Iraker war einer von sechs Landsleuten, die im Mai 2022 in Siebnen einen Portugiesen verprügelt hatten. Der Mann wurde vom Strafgericht im April 2024 wegen Angriffs und Reisens ohne gültigen Fahrausweis zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Probezeit drei Jahre) sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt. Weiter ordnete das Strafgericht eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im Februar 2025.

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