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Kanton Schwyz
Bundesgericht rügt wiederholt Entscheide von Ärzten als Verwaltungsrichter
Das kantonale Verwaltungsgericht muss einen IV-Fall erneut behandeln, weil es unerlaubterweise selbst gutachterliche Aufgaben übernommen hat – und dies schon zum wiederholten Mal.
Das Schwyzer Gericht wird zum wiederholten Mal zurückgepfiffen.
Schon mehrmals hat die in Luzern angesiedelte vierte öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts (das sogenannte Versicherungsgericht) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwyz mit dem gleichen Argument abgeschmettert und zur Neubeurteilung nach Schwyz zurückgeschickt ...