Schon mehrmals hat die in Luzern angesiedelte vierte öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts (das sogenannte Versicherungsgericht) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwyz mit dem gleichen Argument abgeschmettert und zur Neubeurteilung nach Schwyz zurückgeschickt. Im vor wenigen Tagen publizierten Fall stellte das Bundesgericht fest, dass das mit zwei Ärzten besetzte Verwaltungsgericht es «nicht einfach bei einer Beweiswürdigung bewenden liess, sondern eigentliche gutachterliche Aufgaben wahrnahm». Damit habe das Verwaltungsgericht Bundesrecht verletzt.
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