Schwyz/Lausanne

Bundesgericht kippt Schwyzer Entscheid zur Schweigepflicht

Das Bundesgericht hat eine Verfügung des Schwyzer Amts für Gesundheit und Soziales wegen schwerer Verfahrensmängel aufgehoben. Diese hatte Klinikärzte von der Schweigepflicht entbunden, ohne den betroffenen Patienten in das Verfahren einzubeziehen oder zu informieren.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.

Ein Mann befand sich 2022 in Behandlung in einer Schwyzer Klinik, wo auch sein Konsum von Kinderpornografie thematisiert wurde. In der Folge entband das kantonale Amt für Gesundheit und Soziales bestimmte Leitungspersonen von der ärztlichen Schweigepflicht, um gegenüber den Strafbehörden Auskünfte erteilen zu können. Anschliessend erstattete die Klinik Strafanzeige.

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