Ein Mann befand sich 2022 in Behandlung in einer Schwyzer Klinik, wo auch sein Konsum von Kinderpornografie thematisiert wurde. In der Folge entband das kantonale Amt für Gesundheit und Soziales bestimmte Leitungspersonen von der ärztlichen Schweigepflicht, um gegenüber den Strafbehörden Auskünfte erteilen zu können. Anschliessend erstattete die Klinik Strafanzeige.
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