Der Fall schien offenbar klar zu sein, und das Kantonsgericht wollte offensichtlich die Sache vom Tisch haben. Als sich das Kantonsgericht nämlich im Juni 2025 in einem Berufungsprozess über einen Schuldspruch des Strafgerichts gegen einen Mann wegen mehrfacher Geschäftsbesorgung und wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses beugte, fehlte die Staatsanwaltschaft. Sie wurde vom Gericht von der Teilnahme am Prozess dispensiert. Das Urteil des Strafgerichts (bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von vier Jahren) wurde bestätigt.
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