Kanton Schwyz

Bundesgericht bleibt hart und verweist einen Türken des Landes

Ein Ausländer hatte einem seiner Angestellten geholfen, unberechtigterweise Sozialgelder zu erhalten. Das Bundesgericht bestätigt nun eine Verurteilung durch das Schwyzer Kantonsgericht.
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: zvg

In den Jahren 2017 bis 2019 beschäftigte der Türke einen Ausländer als Küchengehilfe in einem Arbeitspensum von 100 Prozent. Dabei half der Chef seinem Angestellten, von einer Ausserschwyzer Gemeinde Sozialhilfegelder von rund 43’000 Franken zu ertrügen. So gab er an, sein Küchengehilfe arbeite bloss 20 Prozent bei ihm. Zudem fälschte er Lohnausweise. Deswegen wurde der Türke vom Kantonsgericht Schwyz wegen Gehilfenschaft zu Betrug sowie wegen Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz schuldig gesprochen. Bestraft wurde der Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken, einer zu bezahlenden Busse von 1600 Franken und einem Landesverweis von fünf Jahren.

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