Auf einer rund 2,5 Hektaren grossen Landwirtschaftsparzelle in der Gemeinde Schübelbach hat die Eigentümerin in einem Stallanbau sechs Pferdeboxen erstellt. Im Rahmen einer Baukontrolle wurden 2006 verschiedene Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben festgestellt, was einen ganzen Rattenschwanz von juristischen Streitigkeiten auslöste. Nun hat das Bundesgericht einen Schlussstrich unter diese Streitigkeiten gesetzt, wie aus dem jüngst veröffentlichen Urteil hervorgeht.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.