Lausanne

Bundesgericht beendet Schwyzer Balkonstreit

Das höchste Schweizer Gericht misst dem im Begründungsakt einer Stockwerkeigentümerschaft festgeschriebenen Reglement höchste Priorität zu.
Das Bundesgericht in Lausanne beendet den Streit um die Balkonnutzung.
Foto: Keystone

Die Ausgangslage des Streits zwischen zwei Stockwerkeigentümern ist bizarr. Sie sind beide Eigentümer von zwei Büroräumlichkeiten, die auf dem gleichen Stock nebeneinander liegen. Zu Büro A gehört ein Balkon, der mehrheitlich entlang Büro B liegt und zu dem aus dem Büro B eine Tür führt. Büro A hat anstelle einer Tür zum Balkon lediglich ein Fenster. Der Eigentümer von Büro A will sein im Stockwerkeigentümerreglement zugestandenes Sonderrecht auf den Balkon wahrnehmen und verbietet den Leuten aus dem Büro B, seinen Balkon ohne seine Zustimmung zu betreten.

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