Verkehr

Blitzerabzocke? Im Kanton Schwyz gilt schon heute eine Bewilligungspflicht

Im Kanton Schwyz werden alle Blitzkästen von der Regierung offiziell bewilligt. Den Vorwurf der Abzocke lässt die Polizei auf keinen Fall gelten.
Dieser mobile Blitzer kontrollierte diese Woche kurzzeitig in Brunnen – mobile Blitzer sind nicht bewilligungspflichtig.
Foto: Andreas Seeholzer

Der Kanton Aargau hat am Sonntag eine spezielle Vorlage an der Urne angenommen: Aufgrund der Initiative «Blitzerabzocke stoppen» brauchen stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu eine Bewilligung vom Regierungsrat. Zudem muss darauf zwingend mit einem Schild hingewiesen werden.

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