Kanton Schwyz

«Bim, bam»: Erstmals wird das Kirchengeläut gesetzlich festgeschrieben

Das traditionelle Kirchengeläut rund um die Uhr könnte bald in der ersten Schwyzer Gemeinde offiziell gesetzlich verankert werden.
Der Kirchturm in Reichenburg.
Foto: Martin Risch

Im Juni 2024 hatte das Stimmvolk in Reichenburg einer Pluralinitiative der Kirchgemeinde das Plazet erteilt. Mit 857 zu 232 Stimmen fiel der Entscheid deutlich aus. Der Auftrag an den Gemeinderat lautete: Es sei eine Rechtsgrundlage zu schaffen, «um das Kirchengeläut, mithin die Viertelstunden-, die Halbstunden-, die Stundenschläge, das Frühgeläut und das liturgische Geläut der katholischen Kirche in der heute bestehenden Form auch in Zukunft unvermindert beibehalten zu dürfen».

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