Um die Arbeitslast, Schnittstellen sowie politische und administrative Verantwortlichkeiten der Bezirksratsmitglieder zu optimieren, passt der Bezirksrat per Beschluss das Organigramm an. Einzelne Leistungsgruppen werden auf die neue Legislaturperiode hin organisatorisch neu zugeordnet. Die Anpassungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft, mit Ausnahme der Regelung zum Erbschaftsamt.
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