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Zeughausareal Seewen
Befristeter Durchgangsplatz für Jenische und Sinti – Suche geht trotzdem weiter
Bis Ende Jahr schafft der Kanton in Seewen acht bis zehn Standplätze für Schweizer Jenische und Sinti. Sie dürfen auf dem Zeughausareal jeweils drei bis vier Wochen bleiben.
Hier, bei der Halle 22, wo der Zivilschutz jeweils untergebracht ist, soll nun ein provisorischer Durchgangsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Der Kanton Schwyz bietet den Schweizer Jenischen und Sinti ab Anfang April einen Durchgangsplatz auf dem Areal des ehemaligen Zeughauses in Seewen an. Konkret sollen in Absprache mit der Gemeinde auf einem Parkplatz acht bis zehn Wohnwagen parkiert werden können.