Grundsätzlich gilt schweizweit im Gewässerschutzbereich Au ein Verbot für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels. Die meisten Siedlungsgebiete im Kanton liegen in diesem Schutzbereich. Gebaut werden dürfen Tiefgaragen oder Keller zwar, aber nur, wenn eine entsprechende Interessenabwägung gemacht wird und die Behörden diese ausreichend begründen. Dies gilt umso mehr, seit das Bundesgericht in einem Schwyzer Leitentscheid festgehalten hat, dass Ausnahmen zurückhaltend zu erteilen seien, weil die bundesrechtlichen Regeln dem Schutz besonders gefährdeter Gewässer dienten.
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