Kanton Schwyz

Axensperrung: Gewerbe erhält keine generelle Entschädigung

Während der Kanton Uri Entschädigungen fürs Gewerbe in Aussicht stellt, geben sich die Schwyzer Regierung und gar das Gewerbe selbst eher zurückhaltend.
Die Verkehrssperrungen, welche wegen der Sprengung über der Galerie Axenflue vorgenommen wurden, beeinflussen auch den Geschäftsgang des Schwyzer Gewerbe.
Foto: Keystone

Wie die Urner Regierung am Mittwoch erklärt hat, haben Urner Unternehmen, die Güter von und nach Schwyz transportieren, aufgrund der aktuellen Axensperrung eine Aussicht auf Entschädigung. Dies durch die Arbeitslosenversicherung, welche «die Anrechenbarkeit von Arbeitsausfällen für Härtefälle regelt, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind. Die Regelung erfolgt im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung», hielt die Urner Regierung fest.

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