Wie die Urner Regierung am Mittwoch erklärt hat, haben Urner Unternehmen, die Güter von und nach Schwyz transportieren, aufgrund der aktuellen Axensperrung eine Aussicht auf Entschädigung. Dies durch die Arbeitslosenversicherung, welche «die Anrechenbarkeit von Arbeitsausfällen für Härtefälle regelt, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind. Die Regelung erfolgt im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung», hielt die Urner Regierung fest.
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