Bundesverwaltungsgericht

Autobahnanschluss Küssnacht nimmt weitere Hürde

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen den geplanten Ausbau der Autobahnausfahrt in Küssnacht ab.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Foto: Keystone

Um die zunehmenden Staubildungen bei der Autobahnausfahrt in Küssnacht künftig zu vermeiden, plant das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) seit 2015 einen neuen Anschluss. Vorgesehen ist nach der Erweiterung eines ersten Plans die Erstellung eines lichtsignalgesteuerten T-Knotens mit einem neuen, vierten Knotenast und zusätzlichen Fahrspuren. Das Projekt braucht mehr Platz, weshalb zusätzlich 1115 Quadratmeter Landwirtschaftsland gebraucht werden.

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