Schwyzer Strafgericht

Naturarzt wegen Schändung verurteilt

Der fast 65-Jährige soll in seiner Naturheilpraxis zwei Frauen am Geschlechtsteil massiert haben. Nun hat ihm das Schwyzer Strafgericht ein Tätigkeitsverbot auferlegt.

Die zwei Fälle, über die das Strafgericht zu urteilen hatte, sollen sich in den Jahren 2022 und 2023 ereignet haben. Zwei junge Frauen waren Klientinnen des seit Jahrzehnten in einer eigenen Praxis in Ausserschwyz praktizierenden Naturarztes. Die eine Klientin liess sich an einem ersten Termin erfolgreich wegen Flugangst behandeln und begab sich im Dezember 2022 wegen Rückenproblemen erneut in die Praxis des heute fast 65-jährigen Italieners. Bei einer Massage soll der Naturarzt ihr unangekündigt den Tanga abgestreift und sie unter anderem an der Vulva und den Schamlippen massiert haben. Sie habe sich dabei sehr verspannt, und es sei ihr sehr unangenehm gewesen, sagte die junge Frau dem Strafgericht. Sie habe aber nicht den Mut gehabt, sich zu wehren. Als Folge dieses Zwischenfalls habe sie Mühe, Männern zu vertrauen – ausser ihrem Freund.

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