Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Kanton
Ausreichende Zuständigkeiten für Asyl-Härtefallgesuche
Die Rechtslage bei Aufenthaltsbewilligungen in Härtefällen ist genügend abgedeckt und gesetzlich gesichert. Es braucht auch keine Schwyzer Härtefallkommission.
Asylsuchende in einem Ankunfts- und Registrierungszentrum: Die Härtefallregelung im Kanton Schwyz ist ausreichend.
Das vom Regierungsrat bezeichnete Departement entscheide über die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen in Härtefällen, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der SP-Kantonsrätinnen Elsbeth Anderegg Marty, Lachen, Bianca Bamert, Freienbach, sowie SP-Kantonsrat Elias ...