Aufgrund einer Änderung im Bundesrecht zieht nun auch der Kanton Schwyz nach und möchte die Ausgleichskasse «weiter stärken und den künftigen Erfordernissen anpassen», wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt. So soll mit einer Anpassung im kantonalen Recht insbesondere aus den bisherigen drei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten Ausgleichskasse Schwyz, IV-Stelle Schwyz und Familienausgleichskasse Schwyz mit der «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» (SVASZ) eine einzige Anstalt werden. «Aus drei mach eins», heisst es vonseiten des Kantons. Dies soll eine Verschlankung der heutigen Strukturen ermöglichen.
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