Kanton Schwyz

Aus der Traum: Kanton verbietet Feuerwerk am 1. August fast komplett

Am 1. August bleibt es im Kanton Schwyz ungewohnt still. Wegen der grossen Trockenheit gilt ein Feuerwerksverbot. Wer trotzdem zündet, muss mit Konsequenzen rechnen.
1.-August-Raketen bleiben dieses Jahr im Lager. Private dürfen keine Raketen abfeuern. Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot.
Foto: Keystone

Für alle, die sich auf Raketen und Böller gefreut haben, ist das eine bittere, wenn auch nicht ganz überraschende Nachricht. Im Kanton Schwyz bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot über den 1. August hinaus bestehen. Wie der Kanton am Montagvormittag mitteilte, sei lediglich das organisierte 1.-August-Feuerwerk auf dem Vierwaldstättersee in Brunnen vom Verbot ausgenommen (siehe Box).

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